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Klinische Kodierfachkraft

Wir bieten die Qualifizierung zur klinischen Kodierfachkraft in einem knapp 12-monatigen Zeitraum an und das mit gutem Grund…

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Betreuungskraft

Wir bieten die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53c und 43b SGB XI

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Plan B

Wir setzen auf individuelle Beratung, denn jeder Mensch befindet sich in einer anderen Lebenssituation.

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Raumvermietung

Wir bieten unsere Räumlichkeiten zu den unterrichtsfreien Zeiten und an den Wochenenden zur Vermietung an.

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Klinische Kodierfachkraft

Erfahrungsgemäß ist die kurzzeitige Fortbildung, wie sie vorwiegend in den umliegenden Bildungseinrichtungen angeboten wird, qualitativ nicht ausreichend um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. Bei uns ist das Seminar inhaltlich und zeitlich so aufgebaut, dass intensive Lerneinheiten zu den einzelnen Modulen eine qualitative Qualifizierung gewährleisten. Im Gegensatz zum E-Learning bevorzugen wir die persönliche Betreuung der Teilnehmer, um diese bei ihrer Zielumsetzung individuell zu fördern.

Die Besonderheit des 12-wöchigen Praktikums bildet hier eine Chance die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Seminar in die Praxis umzusetzen und dort an Sicherheit zu gewinnen. Mit dem Erhalt eines Praktikumszeugnisses ist die Vermittlung in eine Arbeitsstelle wesentlich einfacher.

Zusätzlich unterstützen wir unsere Teilnehmer/Absolventen bei der Stellensuche über ein vielseitiges Netzwerk.

Seminarübersicht

  • EDV (9 Wochen)
  • Krankheitslehre für Kodierfachkräfte (8 Wochen)
  • Entlassungsmanagement in der Pflege (2 Wochen)
  • Klinische Kodierung (13 Wochen)
  • Praktikum (12 Wochen)

Seminardauer

  • 9 Monate Theorie
  • 3 Monate Praktikum

Unterrichtszeiten

Montag-Freitag: 08:00-15:10Uhr

Urlaubszeiten

Die Urlaubszeiten sind fest eingeplant.

Förderung/Kostenübernahme

Eine Förderung/ Kostenübernahme ist über die Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Berufsgenossenschaft möglich.

Was ist Klinische Kodierung

Im Rahmen des GKV Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999 wurde die Einführung eines durchgängig leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung von Krankenhausleistungen im § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) geregelt. Krankenhäuser werden nicht mehr nach Liegedauer bezahlt, sondern nach behandelten Erkrankungen ihrer Patienten und den durchgeführten Prozeduren.

Die Verschlüsselung dieser Erkrankungen und Prozeduren nennt man Kodierung. Da seit 2004 alle Krankenhäuser verpflichtend nach dem DRG-System abrechnen müssen, werden hier, bei den Krankenkassen, sowie beim medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), Kodierfachkräfte benötigt. Das DRG-System wird kontinuierlich aktualisiert und jährlich modifiziert. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche des Gesundheits- und Pflegesektors ist vorgesehen.

Aufgaben der Klinischen Kodierfachkraft

Die Aufgaben der Klinischen Kodierfachkraft richten sich nach ihren Arbeitgebern und den einzelnen Einsatzgebieten:

  1. Im Krankenhaus
    • Meist sind pro Fachabteilung mindestens 2 bis 4 Kodierfachkräfte tätig. Ein Aufgabengebiet ist die Begleitung bei den Visiten. Die Kodierfachkraft informiert den Arzt über die jeweiligen Verweildauern und berät im Rahmen des Entlassungsmanagement, wann durch das Erreichen der oberen Grenzverweildauer ein Patient entlassen werden muss.
    • Teilnahme an den ärztlichen Frühbesprechungen, um bei Neuaufnahmen deren Einweisungsdiagnose zu verschlüsseln und diese nach § 301 SGB V der Krankenkasse zu übermitteln.
    • Durchführung des Entlassungsmanagement
    • Kodierung der Diagnosen und Prozeduren nach dem Regelwerk der Deutschen Kodierrichtlinien, mit den dazugehörigen ICD 10 – und OPS Büchern.
    • Überprüfung und Kodierung der einzelnen Komplexmaßnahmen
    • Erstellung der Krankenhausrechnung über einen vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) zertifizierten Grouper und die Übermittlung dieser Rechnung an die jeweiligen Krankenkassen
  2. Im Medizincontrolling
    • Aufnahme der jeweiligen MDK- Anfrage, im Rahmen der rechtlichen Verfahrensanordnung
    • Zusammenstellen und Versendung der vom MDK erforderten Patientenunterlagen
    • Schreiben von Widersprüchen zum laufenden MDK- Prüfverfahren, nach Rücksprache mit dem Medizincontroller/n und den verantwortlichen Ärzten
    • Vorbereitung und Durchführung (mit dem Medizincontroller/n und den verantwortlichen Ärzten) von der Krankenkassen- und/oder MDK- Begehungen/Überprüfungen
  3. Krankenkasse
    • Rückwärtskodierung – um eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen
    • Überprüfung der Krankenhausrechnung nach den vorgegebenen Gesetzen § 275 und 301 SGB V
    • Klärung bei fragwürdigen Abrechnungsbelangen mit den Krankenhäusern
    • Einleitung des MDK- Prüfverfahren
  4. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
    • Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Krankenkassen und Krankenhäusern, um die nötigen Patientenunterlagen nach der Gesetzeslage zu erhalten
    • In der Zusammenarbeit mit den Ärzten des MDK, Erstellen eines Gutachtens zum einzelnen Krankenhausabrechnungsfall über den Grouper

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

Die Zielgruppe sind Arbeitslose, Arbeitssuchende und medizinische Rehabilitanden, die in ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten können oder dürfen.

Da es sich bei der „Klinischen Kodierfachkraft“ um eine Qualifizierung handelt, wird ein bestimmtes Vorwissen vorausgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen sind an einer entsprechenden beruflichen Ausbildung im medizinischen/pflegerischen Bereich gebunden.

Zugangsvoraussetzung

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Gesundheits- und Krankenschwestern/ -pfleger, Krankenschwestern/ -pfleger Altenpfleger/ Altenpflegerinnen, Kinderkrankenpfleger/ -innen
  • Mitarbeiter von Krankenkassen und des MDK
  • medizinische Fachangestellte wie MTA, PTA
  • Physiotherapeut/ innen
  • Orthopädietechniker/ innen

In der Regel arbeiten diese Berufsgruppen in einer Fachabteilung. Die Kodierfachkraft muss sich innerhalb der Abrechnung in die einzelnen Fachrichtungen der Medizin hineinbegeben. Das fällt aufgrund ihrer Spezialisierung schwer. Eine OP- Krankenschwester kennt alle Operationstechniken am Herzen. Jedoch weiß sie nicht, wie heutzutage ein Herzinfarkt auf der Intensivstation behandelt wird. Eine Altenpflegerin kennt die typischen Abläufe und die Patientenunterlagen des Krankenhauses nicht. Zudem fehlen ihr die Kenntnisse der Untersuchungsmethoden (Prozeduren) in einem Krankenhaus.

Die medizinischen Grundlagen werden unterrichtet, um alle Berufsgruppen auf die für die Kodierung relevanten Unterlagen, Erkrankungen und Prozeduren vorzubereiten. Ohne dieses Fachwissen ist die Kodierung sehr schwer und damit für einige Teilnehmer unmöglich.

Die Unterrichtsinhalte sind eng an den Speziellen Kodierrichtlinen angelehnt, damit werden die Grundlagen der Kodierung gelegt.

Kodierfachkraft


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