Wir bieten die Qualifizierung zur klinischen Kodierfachkraft in einem knapp 12-monatigen Zeitraum an und das mit gutem Grund…
mehrWir bieten die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53c und 43b SGB XI
mehrWir setzen auf individuelle Beratung, denn jeder Mensch befindet sich in einer anderen Lebenssituation.
mehrWir bieten unsere Räumlichkeiten zu den unterrichtsfreien Zeiten und an den Wochenenden zur Vermietung an.
mehrErfahrungsgemäß ist die kurzzeitige Fortbildung, wie sie vorwiegend in den umliegenden Bildungseinrichtungen angeboten wird, qualitativ nicht ausreichend um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. Bei uns ist das Seminar inhaltlich und zeitlich so aufgebaut, dass intensive Lerneinheiten zu den einzelnen Modulen eine qualitative Qualifizierung gewährleisten. Im Gegensatz zum E-Learning bevorzugen wir die persönliche Betreuung der Teilnehmer, um diese bei ihrer Zielumsetzung individuell zu fördern.
Die Besonderheit des 12-wöchigen Praktikums bildet hier eine Chance die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Seminar in die Praxis umzusetzen und dort an Sicherheit zu gewinnen. Mit dem Erhalt eines Praktikumszeugnisses ist die Vermittlung in eine Arbeitsstelle wesentlich einfacher.
Zusätzlich unterstützen wir unsere Teilnehmer/Absolventen bei der Stellensuche über ein vielseitiges Netzwerk.
Montag-Freitag: 08:00-15:10Uhr
Die Urlaubszeiten sind fest eingeplant.
Eine Förderung/ Kostenübernahme ist über die Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Berufsgenossenschaft möglich.
Im Rahmen des GKV Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999 wurde die Einführung eines durchgängig leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung von Krankenhausleistungen im § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) geregelt. Krankenhäuser werden nicht mehr nach Liegedauer bezahlt, sondern nach behandelten Erkrankungen ihrer Patienten und den durchgeführten Prozeduren.
Die Verschlüsselung dieser Erkrankungen und Prozeduren nennt man Kodierung. Da seit 2004 alle Krankenhäuser verpflichtend nach dem DRG-System abrechnen müssen, werden hier, bei den Krankenkassen, sowie beim medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), Kodierfachkräfte benötigt. Das DRG-System wird kontinuierlich aktualisiert und jährlich modifiziert. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche des Gesundheits- und Pflegesektors ist vorgesehen.
Die Aufgaben der Klinischen Kodierfachkraft richten sich nach ihren Arbeitgebern und den einzelnen Einsatzgebieten:
Die Zielgruppe sind Arbeitslose, Arbeitssuchende und medizinische Rehabilitanden, die in ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten können oder dürfen.
Da es sich bei der „Klinischen Kodierfachkraft“ um eine Qualifizierung handelt, wird ein bestimmtes Vorwissen vorausgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen sind an einer entsprechenden beruflichen Ausbildung im medizinischen/pflegerischen Bereich gebunden.
In der Regel arbeiten diese Berufsgruppen in einer Fachabteilung. Die Kodierfachkraft muss sich innerhalb der Abrechnung in die einzelnen Fachrichtungen der Medizin hineinbegeben. Das fällt aufgrund ihrer Spezialisierung schwer. Eine OP- Krankenschwester kennt alle Operationstechniken am Herzen. Jedoch weiß sie nicht, wie heutzutage ein Herzinfarkt auf der Intensivstation behandelt wird. Eine Altenpflegerin kennt die typischen Abläufe und die Patientenunterlagen des Krankenhauses nicht. Zudem fehlen ihr die Kenntnisse der Untersuchungsmethoden (Prozeduren) in einem Krankenhaus.
Die medizinischen Grundlagen werden unterrichtet, um alle Berufsgruppen auf die für die Kodierung relevanten Unterlagen, Erkrankungen und Prozeduren vorzubereiten. Ohne dieses Fachwissen ist die Kodierung sehr schwer und damit für einige Teilnehmer unmöglich.
Die Unterrichtsinhalte sind eng an den Speziellen Kodierrichtlinen angelehnt, damit werden die Grundlagen der Kodierung gelegt.
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