Wir bieten die Qualifizierung zur klinischen Kodierfachkraft in einem knapp 12-monatigen Zeitraum an und das mit gutem Grund…
mehrWir bieten die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53c und 43b SGB XI
mehrWir setzen auf individuelle Beratung, denn jeder Mensch befindet sich in einer anderen Lebenssituation.
mehrWir bieten unsere Räumlichkeiten zu den unterrichtsfreien Zeiten und an den Wochenenden zur Vermietung an.
mehrAm 07.11.2014 hat das Pflegeverstärkungsgesetz den Deutschen Bundestag passiert. In diesem Gesetz stellt die Bundesregierung ab dem 01.01.2015 über 5 Milliarden € pro Jahr an zusätzlichen Mittel zur Verfügung, damit Menschen mit Demenz in ihrem familiären Umfeld und in Pflegeheimen besser betreut werden können.
Auf der Grundlage der ab 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Neuregelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in § 53c SGB XI hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien angepasst und die geänderte Fassung nach Anhörung der Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse am 23. November 2016 beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderten Richtlinien mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 mit Auflagen genehmigt. Dadurch ist ein Anstieg von Betreuungskräften von zurzeit 25.000 bis zu 55.000 in Deutschland zu erwarten.
Die Aufgaben der Betreuungskraft sind sehr vielfältig und können sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich durchgeführt werden. Die Arbeitgeber sind ambulante Pflegedienste, Tageseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser mit dem Fachbereich Geriatrie.
Die Aufgaben sind durch die Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften vorgebeben: „Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Pflegebedürftigen zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
Rehabilitanden, Arbeitssuchende und Arbeitslose, die über die nötige Empathie verfügen in der Altenbetreuung zu arbeiten. Berufliche Zugangsvoraussetzungen gibt es, bis auf die deutsche sprachniveaustufe C I, nicht.
Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Menschen zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen. Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere:
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